Arbeit Beruf Recht Ratgeber: Personalleiter dürfen Kündigung aussprechen
Köln (dpa/tmn) – Unterschreibt ein Personalleiter eine Kündigung, ist sie formell wirksam. Eine Vollmacht des Arbeitgebers muss der Kündigung nicht beigelegt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden.