Olaf Scholz: Hamburger Generalstaatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht für Falschaussage im Cum-ex-Skandal
Hat Olaf Scholz zur Steueraffäre um die Warburg Bank falsch ausgesagt? Auch die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft sieht dafür keinen Anfangsverdacht. Ein »konkretes Erinnerungsvermögen« des Kanzlers sei nicht herleitbar.