Karlsruhe: BGH begrenzt Standgebühren für abgeschleppte Autos
Eine Abschleppfirma verlangte 4935 Euro für die Verwahrung eines Fahrzeugs – viel zu viel, urteilte nun der BGH. Entscheidend sei der Zeitpunkt, an dem ein Halter die Herausgabe des Fahrzeuges fordert.