Schwerin: Verweigerung des Kopftuchs nicht zwingend Asylgrund – Iranerin scheitert vor Gericht
Zwei Iranerinnen forderten Asyl, weil sie wegen ihrer Weigerung, ein Kopftuch zu tragen, in Iran verfolgt würden. Ein deutsches Gericht folgte dem nur teilweise. Entscheidend sei ein »Bekenntnis« zu westlichen Werten.