Verwaltungsgericht Düsseldorf: Verbot von Pro-Palästina-Parole war rechtens
Die Polizei hatte es untersagt, dennoch skandierten Demonstranten auf Kundgebungen die anti-israelische Parole »From the river to the sea«. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun begründet, warum die Parole verboten ist.