Generell kein Werbungskostenabzug bei Kapitaleinkünften
Steuerzahler können für Kapitaleinkünfte keine Werbungskosten mehr geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil betrifft vor allem Steuerzahler mit höheren Kapitaleinkünften, aber insgesamt niedrigem Einkommen.