Vorratsdatenspeicherung: Abruf auch bei Internetstraftaten
(Bild: dpa, Uli Deck) Ermittler sollen auf Vorrat gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten nicht nur nutzen dürfen, um etwa Terrorismus zu bekämpfen, sondern auch, um „mittels Telekommunikation begangene Straftaten“ …