Keine totale Überwachung
Betreiber sozialer Netzwerke oder Videoportale müssen keine umfangreichen Filtersysteme aufbauen und einsetzen, um damit die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützte Werke zu verhindern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat …
Betreiber sozialer Netzwerke oder Videoportale müssen keine umfangreichen Filtersysteme aufbauen und einsetzen, um damit die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützte Werke zu verhindern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat …