Keine einstweilige Verfügung gegen Ebay-Bewertung
Das Ebay-Bewertungssystem ermögliche den Beteiligten, unverzüglich ihre Sichtweise zu schildern. Daher könne normalerweise keine Löschung im Eilverfahren erreicht werden. Im vorliegenden Fall hatte eine Käuferin vom Widerrufsrecht Gebrauch …
Das Ebay-Bewertungssystem ermögliche den Beteiligten, unverzüglich ihre Sichtweise zu schildern. Daher könne normalerweise keine Löschung im Eilverfahren erreicht werden. Im vorliegenden Fall hatte eine Käuferin vom Widerrufsrecht Gebrauch …