Kein Widerrufsrecht bei Einträgen in Branchenbüchern

Online-Shopper genießen besondere Rechte
Halle/dpa.  Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht bei kostenpflichtigen Einträgen in Branchenbüchern. Kunden, die auf dubiose Angebote hereingefallen seien, könnten die Verträge aber anfechten. Darauf weist die Verbraucherzentrale …