Kein Attest mehr vom Amtsarzt
Der BFH erleichtert mit einem aktuellen Urteil den Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen.
Der BFH erleichtert mit einem aktuellen Urteil den Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen.