Karlsruhe: Nachbesserung beim Internet-Datenschutz
Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugriff von Polizei und Nachrichtendiensten auf Telefon- und Internetdaten beschränkt. Die Regelung zur Abfrage von Passwörtern und PIN-Codes sei verfassungswidrig, entschieden die Richter in …
Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugriff von Polizei und Nachrichtendiensten auf Telefon- und Internetdaten beschränkt. Die Regelung zur Abfrage von Passwörtern und PIN-Codes sei verfassungswidrig, entschieden die Richter in …