Gespräche aus rechtswidrigem Lauschangriff vor Gericht verwertbar
Karlsruhe – Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verletzt es nicht die Grundrechte, wenn rechtswidrig abgehörte Gespräche grundsätzlich in Strafprozessen verwertet werden.
Karlsruhe – Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verletzt es nicht die Grundrechte, wenn rechtswidrig abgehörte Gespräche grundsätzlich in Strafprozessen verwertet werden.