Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig


Karlsruhe verlangt Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze

Die Bundesregierung muss die Regelsätze für Hartz-IV-Bezieher neu berechnen und möglicherweise höhere Sozialausgaben einplanen. Die bisherige Berechnungsmethode verstößt gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht.