Per Handy ins Netz: Rechnung nicht gerichtsfest
Ein Kunde muss die Handy-Rechnung von 1.600 Euro nicht zahlen, entschied das Landesgericht Arnsberg (Az. I-3 S 155/10). Zur Rechnung von 3,83 Euro kamen noch Gebühren für die vorzeitige Vertragsauflösung und Schadensersatz hinzu – vor allem …
Ein Kunde muss die Handy-Rechnung von 1.600 Euro nicht zahlen, entschied das Landesgericht Arnsberg (Az. I-3 S 155/10). Zur Rechnung von 3,83 Euro kamen noch Gebühren für die vorzeitige Vertragsauflösung und Schadensersatz hinzu – vor allem …