Grundsatz der Klarheit im Arbeitszeugnis
Laut Bundesarbeitsgericht wird die Formulierung "kennengelernt" in der Berufswelt nicht "überwiegend negativ" aufgefasst.
Laut Bundesarbeitsgericht wird die Formulierung "kennengelernt" in der Berufswelt nicht "überwiegend negativ" aufgefasst.