Golfclub? Gerne, aber ohne den Fiskus
Das Finanzgericht Köln hat entschieden: Die Ausübung einer Trendsportart wie Golf betrifft erheblich die private Lebensführung.
Das Finanzgericht Köln hat entschieden: Die Ausübung einer Trendsportart wie Golf betrifft erheblich die private Lebensführung.