Verschreibungspflichtige Medikamente: Beipackzettel darf ins Netz
München (netdoktor.de) – Produktinformationen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten dürfen im Internet veröffentlicht werden. Sofern ein Arzneimittelhersteller den Beipackzettel unverändert ins Netz stellt, ist dies kein Verstoß gegen …