Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Ärzte Pflicht
MÜNCHEN (mwo). Ärzte und andere Freiberufler oder Kleinbetriebe müssen ihre Einnahmen und Ausgaben dem Finanzamt weiterhin nach einem vorgeschriebenen Vordruck aufschlüsseln. In einem Urteil bestätigt der Bundesfinanzhof (BFH) in …