GOZ: Karlsruhe lässt Beschwerde nicht zu
KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die von sechs Zahnärzten vorgetragene Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanhebung des Punktwertes der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nicht zur Entscheidung angenommen.