Reisekündigung wegen Gesundheitsrisiko: Veranstalter muss prüfen
Ein Reiseveranstalter darf nicht einfach einen Vertrag mit einem Kunden kündigen, nur weil dieser an einer relativ schweren Krankheit leidet. Er muss stattdessen die genauen Hintergründe prüfen. Das entschied das Amtsgericht Köln …