Vermieter haftet nicht zwingend für Schäden an Kunstwerken
Bei einem Wasserrohrbruch im Keller hat ein Mieter bei Schäden an eingelagerten Kunstwerken nicht zwingend einen Anspruch auf Schadensersatz vom Vermieter. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz laut einer Mitteilung entschieden.