Kasse muss nicht zugelassenes Medikament nicht zahlen
Krankenkassen müssen ein nur im Ausland zugelassenes Medikament allenfalls bei lebensbedrohlichen Erkrankungen bezahlen. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland- Pfalz in Mainz hervor. Dagegen reicht es nach dem Richterspruch …