Titel Oberarzt nicht maßgeblich für Tarifgehalt
NEU-ISENBURG (eb). In welche Tarifgruppe ein Oberarzt einzuordnen ist, hängt nicht vom Titel „Oberarzt“, sondern ausschließlich von den ihm übertragenen Aufgaben und seiner Verantwortung ab. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden.