Fachärztliche Leistungen sind auch bei interner Vertretung tabu
Ohne Genehmigung darf ein Hausarzt auch in der Gemeinschaft keine Facharzt-Leistungen erbringen. Ein Vertragsarzt behandelt im Rahmen seiner eigenen Zulassung; das gilt auch, wenn er Kollegen einer Gemeinschaftspraxis vertritt. MAINZ (mwo).