Zu- und Abschläge für Labore in 2000 und 2001 waren rechtmäßig
KASSEL (mwo). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die früheren Zuschläge und Abstaffelungen für Labore bestätigt. Der BSG-Vertragsarztsenat wies die Klage einer Labor-Gemeinschaftspraxis aus Bayern ab. Nach den streitigen EBM-Regelungen …