Gericht stärkt Schutz für Nothelfer
KASSEL (dpa). Wer Menschen in einer Notsituation hilft, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, auch wenn tatsächlich keine Gefahr für Leib und Leben des Anderen besteht. Zu diesem Ergebnis kam das Bundessozialgericht (BSG) in einem …
KASSEL (dpa). Wer Menschen in einer Notsituation hilft, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, auch wenn tatsächlich keine Gefahr für Leib und Leben des Anderen besteht. Zu diesem Ergebnis kam das Bundessozialgericht (BSG) in einem …