Eingabefehler bei Elster – kein grobes Verschulden
Das Finanzamt kann die Änderung eines Steuerbescheids nicht wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen. Es liegt nur einfaches Verschulden des Steuerpflichtigen vor.
Das Finanzamt kann die Änderung eines Steuerbescheids nicht wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen. Es liegt nur einfaches Verschulden des Steuerpflichtigen vor.