BGH: Keine Verjährung von Mietmängeln


Trampelt Ihr Nachbar auch? Der Vermieter muss helfen

VON DIERK ROHWEDDER Dieses Urteil wird viele Hamburger Vermieter aufschrecken: Sie müssen künftig wohl Mängel beheben – egal, wie lange sie schon bestehen. Das gilt auch dann, wenn beispielsweise Tritt- und WC-Geräusche aus einer Dachgeschosswohnung …