BFH zur Privatnutzung von Firmenwagen
Die Ein-Prozent-Regelung gilt nur für tatsächlich zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die Ein-Prozent-Regelung gilt nur für tatsächlich zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.