Betriebsrat nicht angehört – Entlassung trotzdem wirksam
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine unterlassene Anhörung eines Betriebsrats eine Kündigung nicht in jedem Fall wirkungslos macht.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine unterlassene Anhörung eines Betriebsrats eine Kündigung nicht in jedem Fall wirkungslos macht.