Bandscheibenvorfall: Versicherung muss bei Reiserücktritt zahlen
Koblenz – Eine Reiserücktrittskostenversicherung muss unter Umständen auch dann zahlen, wenn ein Rückenschmerz- Patient wegen eines Bandscheibenvorfalls storniert.
Koblenz – Eine Reiserücktrittskostenversicherung muss unter Umständen auch dann zahlen, wenn ein Rückenschmerz- Patient wegen eines Bandscheibenvorfalls storniert.