Urteil am 19. September: BGH klärt Kündigungen bei Mietrückständen
Mieter können bei Zahlungsrückständen einen Rausschmiss aus der Wohnung noch abwenden. Doch viele Vermieter setzen eine Kündigung trotzdem durch. Ob das zulässig ist, entscheidet der Bundesgerichtshof kommende Woche.