Abmahnpraktiken sind legal: BGH sieht keinen Rechtsbruch bei Umwelthilfe
Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind kein Rechtsmissbrauch. Das entscheidet nun der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Das heißt: Die DUH darf weiter als Verbrauchschutzverband nicht nur abmahnen, sondern auch klagen.