Jeffrey Epstein: Richterin ordnet Offenlegung von mindestens 150 Namen von Personen an
Geschäftspartner, Opfer, Mitarbeiter: Die Namen zahlreicher Menschen, die in Gerichtsakten im Fall Epstein erwähnt werden, sollen öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Betroffenen können noch Einspruch einlegen.