Cum-Ex-Deals: Finanzhof lässt Missbrauchsfrage offen
von Michael H. Schulz, Euro am Sonntag Die höchsten Steuerrichter befassten sich darin mit dem rasanten Wechsel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch zwischen mehreren Besitzern, die sich die nur einmal abgeführte …