Einsatz der Polizei war rechtswidrig
Der harte Einsatz der Polizei am sogenannten „Schwarzen Donnerstag“ war laut dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart rechtswidrig. Laut Urteil hätten die Beamten nicht die gesamte Versammlung mit Wasserwerfern, Schlagstöcken …