Landgericht Stuttgart Landgericht Stuttgart Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen
Tantra-Massagen sind keine sinnliche Entspannung, sondern sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht wies die Klage der Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt ab, wie eine …