Kolumne „Mein Urteil“: Darf ich im Büro aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen?
Eine Arbeitnehmerin will aus religiösen Gründen im Büro ein Kopftuch tragen. Das darf sie. Denn die Glaubens- und Religionsfreiheit im Betrieb geht vor. Doch auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme.