Urlaubsgeld darf nicht auf Mindestlohn angerechnet werden
So mancher Arbeitgeber versucht, den seit Anfang 2015 geltenden Mindestlohn zu umgehen. Eine Arbeitgeberin wollte das Urlaubsgeld auf das Gehalt ihrer Mitarbeiterin anrechnen. Das sei nicht zulässig, befand das Berliner Arbeitsgericht.