Keine Lohnsteuer auf versehentlich zu teure Praxisfeier
DÜSSELDORF (mwo). Das Buffet ist bestellt – doch von den Mitarbeitern kann der Eine oder die Andere unerwartet nicht zur Betriebsfeier der Praxis kommen. Wenigstens sollen dann nicht die Teilnehmer die Zeche zahlen, meint das Finanzgericht …