Nicht immer müssen Ärzte als Zeuge vor Gericht aussagen
KARLSRUHE (mwo). Strafgerichte sind häufig auf ärztliche Angaben angewiesen. Doch nicht immer müssen Ärzte dafür persönlich als Zeuge vor Gericht erscheinen, heißt es in einem Leitsatzbeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). Geht …