Alternativer Gesetzentwurf: Beschneidung erst ab 14 Jahren
Berlin – Nach einem weiteren fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf sollen Beschneidungen Minderjähriger aus nicht medizinischen Gründen erst ab 14 Jahren zulässig sein. Bei der Vorlage sollen die „Kinderrechte im Mittelpunkt“ …