Auch Privatpatienten müssen unnötiges Labor nicht zahlen
KARLSRUHE (mwo). Ärzte sollten auch bei Privatpatienten darauf achten, dass sie nur medizinisch notwendige Laboruntersuchungen in Auftrag geben. Denn nach der GOÄ können Laborärzte nur hierfür eine Vergütung beanspruchen, heißt es in einem Urteil …
KARLSRUHE (mwo). Ärzte sollten auch bei Privatpatienten darauf achten, dass sie nur medizinisch notwendige Laboruntersuchungen in Auftrag geben. Denn nach der GOÄ können Laborärzte nur hierfür eine Vergütung beanspruchen, heißt es in einem Urteil …