Chinesische Ehefrau ist kein Sicherheitsrisiko
Die Entlassung eines Mitarbeiters, weil dieser mit einer Chinesin verheiratet ist, hält nicht das "ethische Minimum" ein und ist sittenwidrig.
Die Entlassung eines Mitarbeiters, weil dieser mit einer Chinesin verheiratet ist, hält nicht das "ethische Minimum" ein und ist sittenwidrig.