28C3: CCC bleibt beim klaren „Njet“ zum Staatstrojaner
Der Chaos Computer Club ( CCC ) hat nicht die Absicht, Kriterien für einen verfassungsgemäßen Einsatz einer Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung ( Quellen-TKÜ ) in Form eines Staatstrojaners aufzuzeigen. Dies sei …
Der Chaos Computer Club ( CCC ) hat nicht die Absicht, Kriterien für einen verfassungsgemäßen Einsatz einer Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung ( Quellen-TKÜ ) in Form eines Staatstrojaners aufzuzeigen. Dies sei …