Netzagentur untersagt Abrechnung unerlaubt beworbener Gewinnspieleintragsdienste über
Nach Beschwerden über Werbeanrufe für Gewinnspiele – mit teuren Folgen – hat die Bundesnetzagentur nun die Konsumenten gestärkt: Die Telekom darf entsprechende Gebühren nicht mehr über die Telefonrechnung verlangen.
Nach Beschwerden über Werbeanrufe für Gewinnspiele – mit teuren Folgen – hat die Bundesnetzagentur nun die Konsumenten gestärkt: Die Telekom darf entsprechende Gebühren nicht mehr über die Telefonrechnung verlangen.