Download-Tarif der Gema soll Schadensersatzhöhe bestimmen
Wer illegal urheberrechtlich geschütztes Material in Tauschbörsen zum Download anbietet, muss Schadensersatz zahlen. Umstritten ist, wie dieser berechnet werden soll. Das OLG Köln will den Download-Tarif der Gema zugrundelegen.
Wer illegal urheberrechtlich geschütztes Material in Tauschbörsen zum Download anbietet, muss Schadensersatz zahlen. Umstritten ist, wie dieser berechnet werden soll. Das OLG Köln will den Download-Tarif der Gema zugrundelegen.