Betriebsratswahl vorbereitet – keine private Tätigkeit
Die Vorbereitungshandlungen zur Betriebsratswahl dürfen während der Arbeitszeit stattfinden, weil sie unter die Befreiungsregelung fallen.
Die Vorbereitungshandlungen zur Betriebsratswahl dürfen während der Arbeitszeit stattfinden, weil sie unter die Befreiungsregelung fallen.