Internet-Nutzer sollen vor Abzockern geschützt werden
Mit einem neuen Gesetz soll das Geschäftsmodell der bekannten Abofallensteller im Internet umwerfen: Dazu wird der Paragraph 312g des BGB geändert – in ihm werden nun die Unternehmer verpflichtet, bei den nur scheinbaren …
Mit einem neuen Gesetz soll das Geschäftsmodell der bekannten Abofallensteller im Internet umwerfen: Dazu wird der Paragraph 312g des BGB geändert – in ihm werden nun die Unternehmer verpflichtet, bei den nur scheinbaren …